SAUBER ÜBERGEBEN

WAS DIE BAUSCHLUSSREINIGUNG LEISTET – UND WAS NICHT.

Die Reihenfolge entscheidet

1. Ausbaugewerke abgeschlossen

2. Bau- Endreinigung mit Glasreinigung
3. Schäden gemeldet und dokumentiert
4. Bauabnahme und Übergabe

Was erst nach der Abnahme auffällt, lässt sich keinem Gewerk mehr zuordnen.

Worum es geht

Die Bau-Endreinigung – fachlich die Bauschlussreinigung – ist der letzte Arbeitsgang vor der Übergabe. Sie besteht aus der Baugrobreinigung und der Baufeinreinigung. Danach sind die Oberflächen frei von Handwerkerschmutz, staubfrei, wischspuren- und schlierenfrei. So definiert es der FRT-Leitfaden „mineralische Bodenbeläge“.

Was sie nicht ist: eine Wiedergutmachung für die gesamte Bauzeit. Das BF-Merkblatt 012/2012 formuliert es für die Glasreinigung, und es gilt sinngemäß für das ganze Gebäude – die Erstreinigung „kann nicht dazu dienen, alle während der gesamten Zeit des Baufortschritts angefallenen Verschmutzungen zu beseitigen“. Sie ist eine Reinigung, keine Sanierung.

Verschmutzung gehört dem Verursacher

Rückstände von Klebstoff, Farbe, Gips und Klebemedien sind laut FRT-Leitfaden „von dem jeweiligen Gewerk fach- und sachgerecht zu entfernen oder die Beseitigung gesondert zu beauftragen“. Das Zusammenwirken der Gewerke zu regeln, ist nach dem BF-Merkblatt 012/2012 Sache des Auftraggebers. Wo das gelingt, ist die Endreinigung schnell, günstig und unstrittig.

Die Begriffe und was dahintersteckt
Leistung
Reinigung während der Bauphase
Was sie umfasst
Eigene Leistung, eigener Preis; sie geht nicht in der Endreinigung auf. Klares Wasser genügt dabei nicht – anhaftender Schmutz wird nicht gelöst, es bilden sich Schmutzkrusten (FRTLeitfaden, Tabelle 11).
Leistung
Baugrobreinigung
Was sie umfasst
Trockene Entfernung lose aufliegender Gegenstände und Verschmutzungen.
Leistung

Baufeinreinigung

Was sie umfasst

In der Praxis auch Erstreinigung genannt. Staub-, wischspuren- und schlierenfreie Reinigung aller Flächen, Abnehmen von Schutzfolien, Etiketten und Markierungen. Das, was dieses
Merkblatt beschreibt.

Glas ist der empfindlichste Teil der Baustelle

Beton- und Zementschlämme, Putze und Mörtel sind hochalkalisch. Bleiben sie auf der Scheibe stehen, verätzen sie die Oberfläche – der Schaden sitzt dann im Glas und ist durch keine Reinigung mehr zu beheben. Solche Antragungen müssen deshalb sofort nach dem Entstehen vom Verursacher entfernt werden, nicht Wochen später von uns.

Erschwerend kommt hinzu, womit wir arbeiten dürfen. Der Einsatz von Klingen kann Kratzer verursachen; bei Einscheiben-Sicherheitsglas und bei beschichteten Gläsern ist das Abklingen unzulässig. Farb- und Zementflecken auf solchen Scheiben lassen sich mit den Werkzeugen der Glasreinigung nicht sicher entfernen. Wir setzen die Klinge dort nicht an – und sagen Ihnen stattdessen, was wir vorgefunden haben.

Deshalb die Fensterreinigung vor der Bauabnahme

Wir prüfen die Flächen bei der Reinigung und melden Ihnen, was wir an Schäden finden – Kratzer, Verätzungen, beschädigte Rahmen, Sockel und Fugen. Liegt diese Meldung vor der Abnahme, lässt sich der Schaden dem verursachenden Gewerk noch zuordnen. Danach nicht mehr. Aus demselben Grund planen wir die Glasreinigung immer vor den Abnahmetermin, nicht danach.

Wo die Bau-Endreinigung aufhört
Leistung

Zementschleier und Reste von Reaktionsharz- Fugmitteln

Unsere Einordnung

Nehmen wir nicht an. Die Zementschleierentfernung ist nach ZDNW-Merkblatt 1.10 eine vom Verleger zu erbringende Nebenleistung. Die Bauschlussreinigung findet erst
danach statt – vorher ist sie fachlich nicht durchführbar.

Leistung

Farb- und Zementflecken auf ESG und beschichtetem Glas

Unsere Einordnung

Nehmen wir nicht an. Diese Gläser dürfen nicht abgeklingt werden; der Versuch erzeugt den nächsten Schaden. Wir dokumentieren und melden.

Leistung

Silikon- und Farbspritzer

Unsere Einordnung

Nebenleistung des jeweiligen Gewerks. Im vertretbaren Rahmen entfernen wir sie mit – flächige Verschmutzung gehört zurück an den Verursacher.

Leistung

Erst- und Basispflege, werkseitige Schutzvergütung

Unsere Einordnung

Nicht Bestandteil der Bauschlussreinigung (FRT-Leitfaden, Tabelle 1). Eigene Leistung, gesonderte Position.

Was den Preis verändert
Sachverhalt
Einmalige Durchführung
Abrechnung

Unser Angebotspreis gilt für den einmaligen, zusammenhängenden Durchgang jeder Fläche.

Sachverhalt

Neuverschmutzung nach unserer Reinigung

Abrechnung

Die Nachreinigung rechnen wir im Stundensatz ab. Sie entsteht nicht durch unsere Leistung, sondern durch das, was danach auf der Fläche passiert.

Sachverhalt
Flächen nicht zugänglich, weil andere Gewerke arbeiten
Abrechnung
Führt das zu zusätzlichen Anfahrten, berechnen wir diese gesondert. Deshalb stimmen wir den Termin vorher mit der Bauleitung ab.
Sachverhalt
Abfallentsorgung
Abrechnung
Bis 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Abfall ist die Entsorgung Nebenleistung (VOB/C DIN 18299). Was darüber hinausgeht, wird gesondert angeboten.
Ablauf vor Ort

1. Objektbegehung und Terminabstimmung

Vor dem Angebot gehen wir das Objekt mit den Beteiligten ab – so sieht es auch der FRT-Leitfaden vor. Dabei klären wir Umfang, Zugänglichkeit und die Reinigungsvorgaben der Belagshersteller und stimmen den Termin mit der Bauleitung ab. Dazu brauchen wir den geplanten Abnahmetermin.

2. Räumen und entsorgen

Restmaterial, Verpackungen, Folien und Kleinschutt kommen zuerst heraus. Ohne das lässt sich keine Fläche beurteilen, geschweige denn reinigen.

3. Trocken absaugen, nicht kehren

Solange mineralische Stäube auf der Baustelle sind, ist Kehren nach TRGS 559 nicht zulässig – es bringt den Staub zurück in die Luft. Wir saugen ab, von oben nach unten: Decken, Leitungen, Installationen, Oberkanten, Türen und Heizkörper zuerst.

4. Oberflächen nass reinigen

Sanitärobjekte, Einbauten, Fensterbänke, Rahmen und Türblätter. Das Reinigungsmittel richtet sich nach der Oberfläche und deren Reinigungsanleitung, nicht nach dem Verschmutzungsgrad – neue Beläge und Beschichtungen vertragen nicht alles.

5. Glas und Rahmen

Vor der Bauabnahme. Dabei entsteht die Schadensdokumentation, die Sie für die Zuordnung gegenüber den Gewerken brauchen.

6. Böden zum Schluss

Der Boden ist die letzte Fläche, weil alles andere auf ihn herunterfällt. Gereinigt wird nach der Vorgabe des Belags; Erst- und Basispflege sind eigene Positionen.

7. Gemeinsame Begehung

Wir gehen das Objekt mit Ihnen ab und übergeben die Flächen. Was uns an Schäden aufgefallen ist, liegt zu diesem Zeitpunkt bereits schriftlich vor.

Was wir von Ihnen brauchen
Warum steht so viel darin, was Sie nicht machen?

Weil genau daraus auf der Baustelle der Streit entsteht. Wer vorher weiß, dass Zementschleier und Klingenarbeit auf ESG nicht in unserem Preis stecken, bestellt sie rechtzeitig beim richtigen Gewerk – und bekommt am Ende ein Gebäude ohne offene Punkte.

Worauf berufen wir uns?

Auf die VOB/C DIN 18299, die Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk, den FRT-Leitfaden „mineralische Bodenbeläge“ (Stand 10.2013, erarbeitet mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger- Handwerks, dem BFTN und dem Bundesverband Deutscher Steinmetze) sowie das BF-Merkblatt 012/2012 des Bundesverbands Flachglas.

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