SAUBER ÜBERGEBEN
WAS DIE BAUSCHLUSSREINIGUNG LEISTET – UND WAS NICHT.
1. Ausbaugewerke abgeschlossen
2. Bau- Endreinigung mit Glasreinigung
3. Schäden gemeldet und dokumentiert
4. Bauabnahme und Übergabe
Was erst nach der Abnahme auffällt, lässt sich keinem Gewerk mehr zuordnen.
Die Bau-Endreinigung – fachlich die Bauschlussreinigung – ist der letzte Arbeitsgang vor der Übergabe. Sie besteht aus der Baugrobreinigung und der Baufeinreinigung. Danach sind die Oberflächen frei von Handwerkerschmutz, staubfrei, wischspuren- und schlierenfrei. So definiert es der FRT-Leitfaden „mineralische Bodenbeläge“.
Was sie nicht ist: eine Wiedergutmachung für die gesamte Bauzeit. Das BF-Merkblatt 012/2012 formuliert es für die Glasreinigung, und es gilt sinngemäß für das ganze Gebäude – die Erstreinigung „kann nicht dazu dienen, alle während der gesamten Zeit des Baufortschritts angefallenen Verschmutzungen zu beseitigen“. Sie ist eine Reinigung, keine Sanierung.
Rückstände von Klebstoff, Farbe, Gips und Klebemedien sind laut FRT-Leitfaden „von dem jeweiligen Gewerk fach- und sachgerecht zu entfernen oder die Beseitigung gesondert zu beauftragen“. Das Zusammenwirken der Gewerke zu regeln, ist nach dem BF-Merkblatt 012/2012 Sache des Auftraggebers. Wo das gelingt, ist die Endreinigung schnell, günstig und unstrittig.
Baufeinreinigung
In der Praxis auch Erstreinigung genannt. Staub-, wischspuren- und schlierenfreie Reinigung aller Flächen, Abnehmen von Schutzfolien, Etiketten und Markierungen. Das, was dieses
Merkblatt beschreibt.
Beton- und Zementschlämme, Putze und Mörtel sind hochalkalisch. Bleiben sie auf der Scheibe stehen, verätzen sie die Oberfläche – der Schaden sitzt dann im Glas und ist durch keine Reinigung mehr zu beheben. Solche Antragungen müssen deshalb sofort nach dem Entstehen vom Verursacher entfernt werden, nicht Wochen später von uns.
Erschwerend kommt hinzu, womit wir arbeiten dürfen. Der Einsatz von Klingen kann Kratzer verursachen; bei Einscheiben-Sicherheitsglas und bei beschichteten Gläsern ist das Abklingen unzulässig. Farb- und Zementflecken auf solchen Scheiben lassen sich mit den Werkzeugen der Glasreinigung nicht sicher entfernen. Wir setzen die Klinge dort nicht an – und sagen Ihnen stattdessen, was wir vorgefunden haben.
Wir prüfen die Flächen bei der Reinigung und melden Ihnen, was wir an Schäden finden – Kratzer, Verätzungen, beschädigte Rahmen, Sockel und Fugen. Liegt diese Meldung vor der Abnahme, lässt sich der Schaden dem verursachenden Gewerk noch zuordnen. Danach nicht mehr. Aus demselben Grund planen wir die Glasreinigung immer vor den Abnahmetermin, nicht danach.
Zementschleier und Reste von Reaktionsharz- Fugmitteln
Nehmen wir nicht an. Die Zementschleierentfernung ist nach ZDNW-Merkblatt 1.10 eine vom Verleger zu erbringende Nebenleistung. Die Bauschlussreinigung findet erst
danach statt – vorher ist sie fachlich nicht durchführbar.
Farb- und Zementflecken auf ESG und beschichtetem Glas
Nehmen wir nicht an. Diese Gläser dürfen nicht abgeklingt werden; der Versuch erzeugt den nächsten Schaden. Wir dokumentieren und melden.
Silikon- und Farbspritzer
Nebenleistung des jeweiligen Gewerks. Im vertretbaren Rahmen entfernen wir sie mit – flächige Verschmutzung gehört zurück an den Verursacher.
Erst- und Basispflege, werkseitige Schutzvergütung
Nicht Bestandteil der Bauschlussreinigung (FRT-Leitfaden, Tabelle 1). Eigene Leistung, gesonderte Position.
Unser Angebotspreis gilt für den einmaligen, zusammenhängenden Durchgang jeder Fläche.
Neuverschmutzung nach unserer Reinigung
Die Nachreinigung rechnen wir im Stundensatz ab. Sie entsteht nicht durch unsere Leistung, sondern durch das, was danach auf der Fläche passiert.
1. Objektbegehung und Terminabstimmung
Vor dem Angebot gehen wir das Objekt mit den Beteiligten ab – so sieht es auch der FRT-Leitfaden vor. Dabei klären wir Umfang, Zugänglichkeit und die Reinigungsvorgaben der Belagshersteller und stimmen den Termin mit der Bauleitung ab. Dazu brauchen wir den geplanten Abnahmetermin.
2. Räumen und entsorgen
Restmaterial, Verpackungen, Folien und Kleinschutt kommen zuerst heraus. Ohne das lässt sich keine Fläche beurteilen, geschweige denn reinigen.
3. Trocken absaugen, nicht kehren
Solange mineralische Stäube auf der Baustelle sind, ist Kehren nach TRGS 559 nicht zulässig – es bringt den Staub zurück in die Luft. Wir saugen ab, von oben nach unten: Decken, Leitungen, Installationen, Oberkanten, Türen und Heizkörper zuerst.
4. Oberflächen nass reinigen
Sanitärobjekte, Einbauten, Fensterbänke, Rahmen und Türblätter. Das Reinigungsmittel richtet sich nach der Oberfläche und deren Reinigungsanleitung, nicht nach dem Verschmutzungsgrad – neue Beläge und Beschichtungen vertragen nicht alles.
5. Glas und Rahmen
Vor der Bauabnahme. Dabei entsteht die Schadensdokumentation, die Sie für die Zuordnung gegenüber den Gewerken brauchen.
6. Böden zum Schluss
Der Boden ist die letzte Fläche, weil alles andere auf ihn herunterfällt. Gereinigt wird nach der Vorgabe des Belags; Erst- und Basispflege sind eigene Positionen.
7. Gemeinsame Begehung
Wir gehen das Objekt mit Ihnen ab und übergeben die Flächen. Was uns an Schäden aufgefallen ist, liegt zu diesem Zeitpunkt bereits schriftlich vor.
- Abgeschlossene Ausbaugewerke im zu reinigenden Bereich – gearbeitet wird nicht parallel
- Erfolgte Zementschleierentfernung durch den Verleger, bevor wir anfangen
- Bauschutt, Verpackungen und Restmaterial vorher geräumt
- Die Reinigungsvorschriften der eingebauten Beläge – bei rutschhemmenden Böden ist eine verbindliche Vorschrift Pflicht, eine Empfehlung genügt nicht
- Wasserentnahmestellen und Strom in den Geschossen, Beleuchtung in Betrieb, nutzbarer Aufzug
- Einen Ansprechpartner der Bauleitung und den Abnahmetermin
Weil genau daraus auf der Baustelle der Streit entsteht. Wer vorher weiß, dass Zementschleier und Klingenarbeit auf ESG nicht in unserem Preis stecken, bestellt sie rechtzeitig beim richtigen Gewerk – und bekommt am Ende ein Gebäude ohne offene Punkte.
Auf die VOB/C DIN 18299, die Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk, den FRT-Leitfaden „mineralische Bodenbeläge“ (Stand 10.2013, erarbeitet mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger- Handwerks, dem BFTN und dem Bundesverband Deutscher Steinmetze) sowie das BF-Merkblatt 012/2012 des Bundesverbands Flachglas.
kostenlos und unverbindlich.